1. Lehrgangsziele
    Die Lehrgangsziele können jeweils der einzelnen Ausbildungen entnommen werden. Ziel jeder Ausbildung ist es, den Fitnesstrainer auf seine alltäglichen Aufgaben vorzubereiten und sie zum Experten im gesundheits-, fitness- und leistungsorientierten Training auszubilden.
  2. Lehrgangsinhalt
    Die Lehrgangsinhalte können der jeweiligen Ausbildung entnommen werden. Vermittelt werden den Teilnehmenden die Grundlagen im jeweiligen Bereich.
  3. Lehrgangsdauer und -beginn
    Der Fernlehrgang ist in jeder Ausbildung unterschiedlich gegliedert. Die Gliederung kann der jeweiligen Ausbildung entnommen werden. Der Lehrgang beginnt mit der Teilnahme am ersten Modul. Der Unterrichtsbeginn bei den Vor-Ort-Seminaren der B-Lizenz ist um 10:00 Uhr, bei den Vor-Ort-Seminaren der A-Lizenz Module ist der Unterrichtsbeginn um 09:00 Uhr. Alle Onlineseminare beginnen am Wochenende um 10:00 Uhr und unter der Woche um 18:30 Uhr.
  4. Lernmaterial
    Das Lernmaterial steht den Teilnehmenden ausschließlich online zur Verfügung. Außerdem erhalten die Teilnehmenden den Zugang zum E-Learning Portal. Das Lernmaterial ist Eigentum der clever fit Academy und darf nur zum Zweck des Selbststudiums verwendet und nicht ohne die ausdrückliche Zustimmung der clever fit Academy an Dritte weitergegeben werden.
  5. Zulassungsvoraussetzungen
    Je nach Modul werden Zulassungen zur Teilnahme vorausgesetzt. Diese können der einzelnen Ausbildung entnommen werden.
  6. Kosten
    Die Kosten des Fernlehrgangs und die mögliche Ratenzahlung kann jedem einzelnen Modul entnommen werden. Die Abbuchung erfolgt 14Tage nach der Anmeldung und bei der Wahl einer Ratenzahlung wird jede weitere Rate zum 1. des nächsten Monats eingezogen.  Bei eventueller Wiederholung der Prüfung wird eine Gebühr von 79,00€ erhoben. Diese Gebühr wird mittels SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen.
  7. Kündigung
    Das Recht des Veranstalters und der Teilnehmenden, diesen Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt. Vertragsschluss ist der Tag, an dem die Anmeldebestätigung des Veranstalters bei den Teilnehmenden eingeht. Von diesen gesetzlich vorgegebenen Kündigungsregelungen kann nur zum Vorteil der Teilnehmenden abgewichen werden.
  8. Gerichtsstand
    Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag oder über das Bestehen eines solchen Vertrages ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk die Teilnehmenden ihren allgemeinen Gerichtsstand haben.